Die Unterschiede zwischen der PKV und der GKV

Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um einen privat abgeschlossenen Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen der eigenen Wahl im Fall von ärztlichen Behandlungen. Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung (PKV) kann dabei frei vom Versicherungsnehmer gewählt werden.

Der Leistungsumfang bei der PKV

Der privat Versicherte kann Zusatzleistungen wie Behandlungen von homöopathischen Therapeuten oder Zuzahlungen zum Zahnersatz mit einbeziehen oder bestimmte Leistungen nicht mit versichern lassen. Gerade gesetzlich Krankenversicherte fühlen sich hier benachteiligt. Sie haben nur Anspruch auf Leistungen die im Sozialgesetzbuch vordefiniert sind. Dazu zählen der Erhalt, die Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustandes.

Die Möglichkeit der freien Arztwahl, das Anrecht auf ein Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt oder die Behandlung durch den Chefarzt ist in ihrem Versicherungspaket nicht vorgesehen.

Viele gesetzlich Krankenversicherte möchten daher in die private Krankenversicherung wechseln, um die gleichen Leistungen erhalten zu können. Sie haben es satt im Wartezimmer zu warten während privat Krankenversicherte den Vortritt bekommen, wie man hier auf diesen Webseiten eines Ratgeber Portals lesen kann.

Zwar ist der Wechsel  zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen relativ einfach, in die private Krankenversicherung kann jedoch nicht jeder Arbeitnehmer automatisch wechseln. Sie haben nur dann die Möglichkeit Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden, wenn sie über ein Mindesteinkommen verfügen. Dieses wird jährlich angepasst und richtet sich nach der Bruttolohnentwicklung des vorangegeangenen Jahres.

Selbständige und Freiberufler sind nicht an eine Kasse gebunden

Selbständige und Freiberufler können unabhängig von ihrem Einkommen jederzeit in die private Krankenversicherung eintreten. Neben der freien Wahl von verschiedenen Tarifen scheinen auch die Beiträge zu der privaten Krankenversicherung günstiger zu sein als die bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie ist nicht abhängig vom Einkommen, sondern richtet sich in erster Linie nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und natürlich nach dem jeweiligen Tarif. Dabei legen die privaten Krankenversicherungen Rücklagen für ihre Mitglieder für das Alter zurück. Man kann davon ausgehen, dass gerade mit zunehmenden Alter Beschwerden größer werden und dadurch vermehrt Arztbesuche notwendig werden. Durch die Rücklagen können diese Mehrkosten jedoch leicht bewältigt werden ohne die Beiträge zu erhöhen.

Gerade für Familien besteht aber ein finanzieller Nachteil bei der privaten Krankenversicherung. Sie sieht keine Familienversicherung vor, sondern jedes Familienmitglied muss sich selber versichern lassen. Gesetzliche Kassen müssen sämtlichen Familienangehörigen die Möglichkeit geben sich kostenlos mitversichern zu lassen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Personen über kein eigenes Einkommen verfügen oder lediglich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Um weitere Nachteile auszugleichen, können sie außerdem eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Diese kann genauso frei gewählt werden wie die entsprechenden Tarife der privaten Krankenversicherung. Zuzahlungen bei Sehhilfen oder Zahnersatz können genauso eingeschlossen werden wie Extraleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt. Somit können gesetzlich Krankenversicherten ihren Versicherungsschutz leicht aufpolieren.