Welcher Arbeitnehmer träumt nicht davon früher in Rente zu gehen? Junge Arbeitnehmer die noch bei vollen Kräften sind, träumen von einem sorglosen Leben im Rentenalter. Über die gesundheitlichen Einbußen, die das Alter mit sich bringt, machen sie sich noch keine Sorgen.
Älteren Arbeitnehmern fällt das Arbeiten möglicher Weise Jahr für Jahr schwerer. Sie quälen sich gerade bei körperlich schweren Tätigkeiten jeden Tag zu ihrer Arbeitsstelle um noch gute Arbeit zu schaffen. Diese Personen möchten schlicht und ergreifend ihre durch das Alter ermüdeten Knochen schonen und den Lebensabend in aller Ruhe genießen können.
So schön der Gedanke auch ist, so einfach ist es nicht frühzeitig in die Rente zu gehen. Der Gesetzgeber hat sowieso schon Schwierigkeiten um die gesetzliche Rente an alle Berechtigten zu zahlen. Das liegt auf der einen Seite an der hohen Arbeitslosigkeit und der höheren Lebenserwartung der Menschen.
Immer weniger Arbeiter müssen für immer mehr Rentner die Rente finanzieren. Die Lücke in der staatlichen Finanzierung wird immer größer und lässt sich kaum noch schließen. Deshalb fördert der Staat die private Altersvorsorge mit der Riester Rente oder der Rürup Rente.
Auch die Rente wegen Berufsunfähigkeit wurde gekürzt
Auch die Berufsunfaehigkeit Rente wird vom Gesetzgeber immer weiter verringert. So ist die Regelung der Berufsunfähigkeitsrente zum 01.01.01 durch die Erwerbsminderungsrente aufgehoben worden. Nur noch Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 haben einen möglichen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einer Berufsunfähigkeit gerät man also schnell in eine finanzielle Notlage. Mehr Informationen über die Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit kann man bei Berufsunfaehigkeit-berufsunfaehigkeitsversicherung.de erhalten.
Alle anderen Arbeitnehmer können nur noch auf die Erwerbsminderungsrente hoffen. Diese Erwerbsminderungsrente ist jedoch nicht mehr auf den erlernten Beruf zugeschnitten. Sie besagt lediglich ob ein Arbeitnehmer in der Lage ist einen x-beliebigen Job für eine bestimmte Zeit am Tag auszuüben. Hier sollte man also privat gegen eine drohende Arbeitsunfähigkeit vorsorgen.
Mit einer privaten Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann man sich finanziell absichern, falls man mal arbeitsunfähig wird und den ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Mehr Informationen über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann man hier erhalten: berufsunfaehigkeit-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/arbeitsunfaehigkeitsversicherung
Der Staat versucht durch ständige Änderungen in der Rentenregelung seine eigenen finanziellen Ausgaben möglichst gering zu halten. So haben Arbeitnehmer ab Jahrgang 1964 erst ab dem 67. Lebensjahr Anspruch auf Rente. Ältere Arbeitnehmer können bereits mit 65 Jahren in Rente gehen.
Je jünger der Arbeitnehmer ist desto schwieriger sind die Rahmenbedingungen für ihn. Generell gilt, wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Abzügen rechnen. Aber auch hier ändern sich die gesetzlichen Regelungen in zeitlich kurzen Abständen. Ein heute 30jähriger Arbeitnehmer kann kaum voraussehen wann er später in Rente gehen kann und wie hoch diese ausfallen wird. |
Im Zweifel bei der Deutschen Rentenversicherung informieren
Genaue Angaben über die Möglichkeiten für den Arbeitnehmer erteilt die deutsche Rentenversicherung. Aber auch Rentenberater der Städte und Gemeinden geben gerne Auskünfte über die Möglichkeiten die derzeit zur Verfügung stehen. Um mögliche finanzielle Einbußen so gering wie möglich zu halten kann eine private Rentenversicherung helfen.
Dann kann mit der Versicherung über den Beginn der Rente gesprochen werden. In vielen Fällen ist die Zahlung ab dem 60. Lebensjahr möglich. Hier gilt: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird desto niedriger sind die monatlichen Beiträge. Über die Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man hier mehr lesen.